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A
B
Garantie 137
1. Diese Garantie gilt nur, wenn der vom Verkäufer an den Käufer
ausgestellte Garantieschein vorgelegt wird, auf dem sowohl die
Seriennummer als auch das Kaufdatum des zu reparierenden bzw. zu
ersetzenden Produkts vermerkt sind. Ericsson behält sich das Recht vor,
den Garantieservice zu verweigern, wenn diese Informationen nach dem
Kauf des Produkts entfernt oder geändert wurden.
2. Wenn Ericsson das Produkt repariert oder Ersatz leistet, dann gilt der
Garantieanspruch für das reparierte bzw. ersetzte Produkt in der
verbleibenden Zeit der ursprünglichen Garantiezeit bzw. für neunzig
(90) Tage ab dem Reparaturdatum, je nachdem welcher Zeitraum länger
ist. Die Reparatur- bzw. Ersatzansprüche können mit funktionsmäßig
gleichwertigen instandgesetzten Einheiten erfüllt werden. Ersetzte
fehlerhafte Bauteile oder -gruppen werden Eigentum von Ericsson.
3. Diese Garantie gilt nicht für Fehler am Produkt, die entstanden sind durch
normalen Verschleiß, falsche Benutzung oder Mißbrauch, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf zweckfremde Verwendung des Produkts,
Nichtbeachtung der Anweisungen von Ericsson bezüglich Einsatz und
Wartung, Unfälle, Veränderungen und Anpassungen, höhere Gewalt,
unzureichende Belüftung und Schäden durch Kontakt mit Flüssigkeit.
4. Diese Garantie gilt nicht für Fehler in Folge von Reparatur-, Einbau- und
Ver änderungsmaßnahmen oder unzulänglichem Kundendienst, der/die
von nicht autorisierten Vertragswerkstätten vorgenommen wurden,
oder Schäden in Folge des Öffnens der Einheit durch nicht
autorisierte Personen.
5. Die Garantie deckt keine Produktmängel ab, die durch die Verwendung
von Zubehörteilen entstanden sind, die nicht zu dem Originalzubehör von
Ericsson gehören.
6. Das Herumhantieren mit den auf dem Produkt befindlichen Siegeln führt
zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
Garantiebedingungen